Die KfW-Bank fördert das energieeffiziente Modernisieren und Sanieren mit zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Es gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher die Förderung. Derzeit bietet die KfW vier Förderprogramme für Sanierer an.

Das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ soll durch Gewährung eines zinsvergünstigten Darlehens Anreize bieten, den Gebäudebestand auf ein energetisch hohes Niveau zu hieven. Die Förderung kann prinzipiell jeder beantragen, der seine Immobilie gemäß den Effizienzvorgaben der KfW saniert oder eine solchermaßen frisch sanierte Wohnung erwirbt.

Die KfW fördert einerseits die energetische Komplettsanierung alter Gebäude, andererseits aber auch Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen.

Gefördert werden unter anderem folgende Einzelmaßnahmen:

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • die Erneuerung oder der erstmalige Einbau einer Lüftungsanlage
  • die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage

Außerdem können auch folgende Maßnahmenpakete gefördert werden:

  • Heizungspaket: Erneuerung der Heizungsanlage im Zusammenhang mit der Optimierung der Wärmeverteilung
  • Lüftungspaket: Erneuerung oder erstmaliger Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im Zusammenhang mit mindestens einer Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz – zum Beispiel dem Einbau neuer Fenster oder einer Fassadendämmung.

Ebenso gefördert wird die Komplettsanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus: Solche Gebäude orientieren sich an den in der aktuellen Energieeinsparungsverordnung (EnEV) festgeschriebenen Grenzwerten und Richtlinien. Das sind entweder bestimmte Anforderungen an technische Geräte wie die Heizanlage, oder aber die Gesamtanforderungen an Neubauten. 

Daraus leitet die KfW verschiedene Effizienzhaus-Standards ab, die bei der energieeffizienten Sanierung in Frage kommen – von KfW 55 bis 115. Die Zahl 55 gibt dabei an, dass das Gebäude nach der Sanierung maximal 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Neubau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) maximal verbrauchen darf. Ein KfW-115-Haus verbraucht demnach etwas mehr Energie als ein zeitgemäßer Neubau. Je kleiner die Zahl, desto niedriger der Energieverbrauch und umso umfangreicher die Förderung. Zudem gibt es Sonderregeln für Gebäude unter Denkmalschutz.

Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ vergibt die KfW Förderkredite über bis zu 100 000 Euro pro Wohneinheit, bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen beläuft sich die maximale Darlehenshöhe auf bis zu 50 000 Euro pro Maßnahme. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen vier und 30 Jahren, wobei nur für die ersten zehn Jahre eine Zinsverbilligung aus Mitteln des Bundes möglich ist. Die ersten ein bis fünf Jahre sind tilgungsfrei.

Mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ werden grundsätzlich die gleichen Sanierungsmaßnahmen und die gleiche Personengruppe gefördert, wie beim Kreditprogramm. Um den Zuschuss erhalten zu können, muss ein Sachverständiger eingebunden werden, der berät und prüft, ob die Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind. Er erstellt dann auch eine Bestätigung zum Antrag der Förderung. Der Zuschuss lässt sich nicht mit dem Kreditprogramm kombinieren.

Die Höhe des möglichen Zuschusses ist abhängig davon, welche Energieeffizienz erreicht wird. Erreicht der Altbau nach der Sanierung den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55, so sind dies pro Wohneinheit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten von bis zu 100 000 Euro – insgesamt wird in diesem Fall ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt. Wird ein nicht so hoher Standard erreicht, sinken die Förderhöchstbeträge stufenweise. Für den Effizienzhausstandard 115 gibt es beispielsweise noch bis zu 15 000 Euro.
Alternativ werden auch Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete bezuschusst: Für Einzelmaßnahmen gibt es zehn Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens allerdings 5000 Euro, für Maßnahmenpakete bis zu 15 Prozent, höchstens 7500 Euro.

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